In einem Pressegespräch hat heute die Bundesjustizministerin die Eckpunkte einer weiteren Aktienrechtsreform vorgestellt.
Es geht erstens um die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (u.a. elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung) und der novellierten Kapitalrichtlinie (Vereinfachung der Sacheinlage).
Ein zweiter Regelungsbereich soll die „Bekämpfung der räuberischen Aktionäre” sein. Dafür sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen:
- eine Zustellungserleichterung im Freigabeverfahren
- eine präzisierte Interessenabwägung zwischen Kläger und Gesellschaft bzw. den übrigen Aktionären
- ein Quorum für die Verhinderung der Eintragung und Durchführung von HV-Beschlüssen (Mindestanteilsbesitz 100 Euro Nennbetrag).
Ein drittes Feld betrifft die Stimmrechtsvollmacht an Kreditinstitute. Die Bank soll künftig anbieten können, dass sie nach Wahl des Aktionärs für ihn gemäß dem Verwaltungsvorschlag abstimmt oder aber nach dem Vorschlag einer Aktionärsvereinigung.
Zur Pressemitteilung BMJ
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