Morgen tritt das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken in weiten Teilen in Kraft. Dieses sog. Risikobegrenzungsgesetz wurde heute im BGBl verkündet.
Der wesentliche Inhalt des Artikelgesetzes:
- Acting in concert – Erweiterung des Anwendungsbereichs,
- Erweiterte Stimmrechtszurechnung bei bestimmten Finanzinstrumenten (ab 1. März 2009),
- Verschärfung der Rechtsfolgen bei der Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten zu gehaltenen Anteilen,
- Mehr Informationen über die mit wesentlichen Beteiligungen verfolgten Ziele (ab 31. Mai 2009),
- Verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien,
- Information der Belegschaft über Kontrollwechsel und
- Beschränkungen bei der Veräußerung von Kreditforderungen.