Risikobegrenzungsgesetz tritt in Kraft

Mor­gen tritt das Gesetz zur Begren­zung der mit Finanz­in­ves­ti­tio­nen ver­bun­de­nen Risi­ken in wei­ten Tei­len in Kraft. Die­ses sog. Risi­ko­be­gren­zungs­ge­setz wurde heute im BGBl ver­kün­det.

Der wesent­li­che Inhalt des Artikelgesetzes: 

  • Acting in con­cert – Erwei­te­rung des Anwendungsbereichs, 
  • Erwei­terte Stimm­rechts­zu­rech­nung bei bestimm­ten Finanz­in­stru­men­ten (ab 1. März 2009), 
  • Ver­schär­fung der Rechts­fol­gen bei der Ver­let­zung von gesetz­li­chen Mit­tei­lungs­pflich­ten zu gehal­te­nen Anteilen, 
  • Mehr Infor­ma­tio­nen über die mit wesent­li­chen Betei­li­gun­gen ver­folg­ten Ziele (ab 31. Mai 2009), 
  • Ver­bes­serte Iden­ti­fi­zie­rung der Inha­ber von Namensaktien, 
  • Infor­ma­tion der Beleg­schaft über Kon­troll­wech­sel und 
  • Beschrän­kun­gen bei der Ver­äu­ße­rung von Kreditforderungen. 

2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Her­ren, mich inter­es­siert die­ses Gesetz im Zusam­men­hang mit der Insol­venz unse­rer GmbH & Co. KG.Für das Geschäft wurde 1994 ein Geschäfts­haus im Ver­kehs­wert von 350,- T€ gebaut. Diese
    Kre­dite waren pri­vat auf­ge­nom­men und spä­ter bei Grün­dung der GmbH & Co​.KG von die­ser über­nom­men. Bürge waren wir als Pri​vat​per​so​nen​.Im Jahr
    2001 wurde der Umsatz durch Krank­heit mei­nes Man­nes weni­ger , bis dann im Jahr 2004 ich an Krebs erkrankte, und wir das der MBS Pots­dam mit­ge­teilt haben.Auf Ver­lan­gen der Spar­kasse muß­ten wir Insol­venz bean­tra­gen. Obwohl zur Sicher­heit in die­sem Haus 3 Woh­nun­gen und 1 Cafe vor­han­den sind und diese sofort ver­mie­tet wer­den konn­ten. Selbst dem Ver­kauf einer Woh­nung für 130 T€, wofür eine schrift­li­che Ver­einba- rung und die Tei­lung vom Bau­amt geneh­migt vor­liegt, wurde nicht zuge­stimmt. Rest­dar­le­hen wären dann noch ca. 45 T€ gewe­sen. Unsere Frage ist: Gibt es eine Mög­lich­keit unser Haus vor der Zwangs­ver­stei­ge­rung zu ret­ten und diese Werte für uns zu erhalten?

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