Der Streit um Beschlüsse der Gesellschafter beschäftigt immer wieder die Gerichte. Nur bei der Aktiengesellschaft gibt es dafür ausgefeilte Regelungen. Die Klage ist auf einen Monat befristet und gegen die AG zu richten; dasselbe soll nach weit überwiegender Ansicht bei der GmbH gelten (wobei die Anfechtungsfrist nicht ganz so strikt gesehen wird). Bei den Personengesellschaften findet man keine gesetzlichen Bestimmungen, aber manchmal solche des Gesellschaftsvertrags: „Ein Gesellschafterbeschluss kann nur innerhalb von zwei Monaten durch Klage angefochten werden.” Was ist von einer solchen Klausel zu halten?
Diese Frage beantwortete der BGH im Urteil vom 1.3.2011 — II ZR 83/09 für den Beschlussstreit einer Kommanditgesellschaft. Auf die Festlegung einer Frist für die „Feststellungsklage” …
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