Kolumne im Betriebsberater 42/2005: Handgeld für Teilnahme an Hauptversammlungen

Man­che Haupt­ver­samm­lung ist für Klein­ak­tio­näre offen­bar attrak­tiv. Buf­fet und Wer­be­ge­schenke locken; bei ebay wer­den Teil­nah­me­rechte ver­stei­gert. Aber mehr Kopf­prä­senz bedeu­tet nicht mehr Kapi­tal­prä­senz — doch auf Letz­tere kommt es an. Die Deut­sche Bank hatte 2005 gerade 25% des Grund­ka­pi­tals ver­sam­melt, im Schnitt der DAX-30-Gesell­schaf­ten waren es 46%. Wenn über die Hälfte der Stimm­be­rech­tig­ten feh­len, ist die Hebel­wir­kung prä­sen­ter Min­der­hei­ten enorm. Mit gerin­gem Ein­satz kann die Gesell­schaft in Abhän­gig­keit gebracht wer­den. Die bei 30% des Grund­ka­pi­tals lie­gende Kon­troll­schwelle des WpÜG für ein Pflicht­an­ge­bot ist in wei­ter Ferne.> Umge­kehrt kann der eif­rig die Haupt­ver­samm­lung besu­chende Min­der­heits­ak­tio­när plötz­lich als herr­schen­des Unter­neh­men ein­ge­stuft wer­den, weil er eine HV-Mehr­heit inne­hat, mit der unlieb­sa­men Folge eines Abhän­gig­keits­be­richts. Gewich­tige Kapi­tal­maß­nah­men, für …

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Kolumne im Betriebs-Berater 13/2004 zu Vorstandsvergütungen im Kreuzfeuer

Die Trans­pa­renz der Vor­stands­ein­kom­men werde die Haupt­ver­samm­lungs­sai­son 2004 domi­nie­ren, kün­digt die Aktio­närs­ver­ei­ni­gung DSW an. Im Fokus ste­hen die seit den neun­zi­ger Jah­ren exor­bi­tant gestie­ge­nen Vor­stands­be­züge. Die EU-Kom­mis­sion berei­tet den Rechts­akt einer Emp­feh­lung zu Direk­to­ren­ge­häl­tern vor. Sind die Mil­lio­nen­be­züge noch leis­tungs­ge­recht, oder han­delt es sich um Selbst­be­die­nung zu Las­ten der Aktionäre? 

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Lutter/​Zöllner: Mannesmann-Zahlungen sind aktienrechtlich unzulässig gewesen

In einem Bei­trag für die FAZ v. 10.2.2004 (S. 12) legen Mar­cus Lut­ter (Bonn) und Wolf­gang Zöll­ner (Tübin­gen) dar, dass die Prä­mi­en­zah­lun­gen aus dem Ver­mö­gen der Man­nes­mann AG an den Vor­stands­vor­sit­zen­den Klaus Esser und an den Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den Joa­chim Funk nicht mit dem Akti­en­recht ver­ein­bar waren. 

Joa­chim Jahn (FAZ) bemerkt, etli­che Wis­sen­schaft­ler wag­ten es der­zeit nicht, zu Las­ten des im Düs­sel­dor­fer Man­nes­mann-Pro­zeß mit­an­ge­klag­ten Deut­sche-Bank-Chefs Josef Acker­mann Stel­lung zu neh­men. In einem Fall habe die Bank bereits För­der­mit­tel gestri­chen. — Dar­über hätte man gern Nähe­res erfahren! 

Aus­zug aus der Stel­lung­nahme Lutter/​Zöllner:

1. Vor­stände sol­len die Stel­lung ihrer Gesell­schaft am Markt sichern und den Gewinn meh­ren. Dafür wer­den sie bezahlt, und dafür kann ihnen eine Prä­mie …

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