Renaissance des Depotstimmrechts?

Die Spar­kas­sen haben die Stimm­rechts­ver­tre­tung ihrer Depot­kli­en­tel seit eini­gen Jah­ren auf­ge­ge­ben. Nicht nur, aber auch des­halb ist ein star­kes Sin­ken der Kapi­tal­prä­sen­zen auf den Haupt­ver­samm­lun­gen zu kon­sta­tie­ren (im Durch­schnitt nur noch 46% bei den DAX30-Gesell­schaf­ten). Des­halb wird dis­ku­tiert, ob ein Bonus für die HV-Teil­nahme aus­ge­schüt­tet wer­den soll. Das aller­dings erscheint den Kre­dit­in­sti­tu­ten offen­bar im tech­ni­schen Ablauf zu kompliziert. 

Statt des­sen ver­nimmt man neue Töne. Der Prä­si­dent des Deut­schen Spar­kas­sen- und Giro­ver­ban­des (DSGV) Dr. Hop­pen­s­tedt erklärte auf einem Par­la­men­ta­ri­schen Abend am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag in Berlin: 

Wir (sind) bereit, künf­tig das Depot­stimm­recht wie­der wahr­zu­neh­men und so allen Aktio­närs­in­ter­es­sen ange­mes­se­nen Ein­fluss zu ver­schaf­fen. Aller­dings würde uns die Wahr­neh­mung die­ser Auf­gabe leich­ter fal­len, wenn auch der Gesetz­ge­ber den ver­än­der­ten Bedin­gun­gen

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Dickes Pfund für den Aufsichtsrat

Soeben ist die Lie­fe­rung 24 der 4. Auf­lage des Groß­kom­men­tars zum Akti­en­ge­setz (her­aus­ge­ge­ben von Hopt und Wie­de­mann) erschie­nen. Kom­men­tiert sind die Vor­schrif­ten über den Auf­sichts­rat (§§ 95 – 117 AktG). Und? Nun, die Lie­fe­rung für diese 22 Para­gra­fen ent­hält erschre­ckende 1520 Sei­ten und ist über 6 cm dick. 

Die Kom­men­tie­rung der­sel­ben Nor­men in der 3. Auf­lage des Groß­kom­men­tars aus der Feder von Meyer-Land­rut kam noch mit 161 Sei­ten aus. Diese Erläu­te­rung erschien 1972

Man fragt sich, was in die­sen 34 Jahre pas­siert ist, dass der Umfang der Erläu­te­rung von im Grunde unver­än­dert geblie­be­nen Bestim­mun­gen der­ma­ßen ange­schwol­len ist. Und was das für eine 5. Auf­lage bedeu­tet, wenn die Ent­wick­lung so weitergeht. 

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Wer hat das Essen bezahlt? § 248a AktG in der Praxis

Im Zusam­men­hang mit der Ver­fah­rens­be­en­di­gung <Ver­gleich über Anfech­tungs­kla­gen> hat es am 12. Sep­tem­ber 2005 eine Bespre­chung zwi­schen dem Vor­stands­mit­glied der Fel­ten & Guil­leaume Akti­en­ge­sell­schaft, Herrn Kubat, und dem Klä­ger, Herrn Richard Mayer, sowie dem Geschäfts­füh­rer der Klä­ge­rin Metro­pol Ver­mö­gens­ver­wal­tungs- und Grund­stücks GmbH, Herrn Karl-Wal­ter Frei­tag, gege­ben. Die Bewir­tungs­kos­ten in Höhe von €: 360,– wur­den ver­ein­ba­rungs­ge­mäß von der Metro­pol Ver­mö­gens­ver­wal­tungs- und Grund­stücks-GmbH getra­gen. Im übri­gen haben die Gesprächs­teil­neh­mer die damit zusam­men­hän­gen­den Reise- und Über­nach­tungs­kos­ten selbst getra­gen. Die Kos­ten des Herrn Kubat wur­den von der F & G getra­gen. Dar­über hin­aus hat es noch zwei wei­tere Bespre­chung zwi­schen Herrn Mayer und Herrn Kubat gege­ben, bei denen Herr Mayer von Herrn Kubat auf Kos­ten der F & G ein­ge­la­den wurde; …

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Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Aktionärs(stimm)rechte

Wäh­rend der Käu­fer einer Indus­trie­ware in der EU einen Min­dest­stan­dard im Hin­blick auf Rege­lun­gen über Pro­dukt­si­cher­heit, Infor­ma­tion und Ver­brau­cher­schutz erwar­ten kann, wird man sol­ches dem Erwer­ber der Kapi­tal­marktt­ware Aktie“ nicht in Aus­sicht stel­len dür­fen. Er erwirbt ein Pro­dukt, das auf dem euro­päi­schen Kapi­tal­markt ange­bo­ten wird, ohne dass es einen Min­dest­stan­dard gibt. Viel­mehr ist es bis­lang ganz den mit­glied­staat­li­chen Rechts­ord­nun­gen über­las­sen, wel­che Rechte und Pflich­ten sich mit dem Hal­ten einer Aktie ver­bin­den. Das Stimm­recht, das Rede­recht, das Infor­ma­ti­ons­recht, das Teil­nah­me­recht, das Kon­troll­recht ist in jedem der 25 Mit­glied­staa­ten anders geregelt. 

Das soll sich ändern. Heute wurde der Vor­schlag einer Richt­li­nie ver­öf­fent­licht, der die recht­zei­tige Infor­ma­tion über Haupt­ver­samm­lun­gen, keine Akti­en­sperre vor Haupt­ver­samm­lun­gen, Gele­gen­heit zur Stimm­ab­gabe ohne phy­si­sche Anwe­sen­heit und die …

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Gutsverwalter — Gutsherren

Auf­sichts­rat und Vor­stand sind Guts­ver­wal­ter, nicht Guts­her­ren. So wird der Vor­sit­zende Rich­ter am BGH Dr. Tolks­dorf anläss­lich der Ver­kün­dung der Revi­si­ons­ent­schei­dung in Sachen Man­nes­mann-Prä­mien” zitiert. Das ist eine ein­gän­gige, eine popu­läre, eine ver­füh­re­risch-gefähr­li­che For­mu­lie­rung. Wenn sich im Gefolge des BGH-Man­nes­mann-Straf­ur­teils die Mei­nung ver­fes­ti­gen sollte, dass nach­träg­li­che Zah­lun­gen, die vor­her nicht fest ver­ein­bart wur­den, straf­recht­lich als Untreue gewer­tet wer­den, dann scha­det dies eher den Guts­her­ren” (Aktio­nä­ren), weil die Guts­ver­wal­tung” nicht mehr fle­xi­bel genug ist, die rich­ti­gen Anreize zu setzen. 

Denn dass der Auf­sichts­rat nicht nach­träg­lich (darum geht es!) einen Vor­stand beloh­nen soll dür­fen, ist gera­dezu pro­vin­zi­ell und sach­lich ver­fehlt. Ich bin selbst Auf­sichts­rats­mit­glied einer klei­nen Akti­en­ge­sell­schaft. Mein” Vor­stand ver­dient ordent­lich, aber nicht gut; warum soll es uns im AR

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Präsenzbonus für Teilnahme an der Hauptversammlung (Fortsetzung)

Die Dis­kus­sion um Sinn und ggf Aus­ge­stal­tung von Prä­senz­boni kommt in Fahrt. Ach­leit­ner (Finanz­vor­stand Alli­anz AG) hatte die Debatte als pro­mi­nen­ter Reprä­sen­tant einer gro­ßen Gesell­schaft ange­sto­ßen. In Spa­nien geben viele Unter­neh­men des Stan­dard­wer­te­in­dex Ibex 35 einen finan­zi­el­len Anreiz für die Haupt­ver­samm­lungs­prä­senz. Die Boni lie­gen zwi­schen zwei und zehn Cent pro Aktie. Damit konnte das Inter­esse an den Haupt­ver­samm­lun­gen geweckt wer­den. Der Ener­gie­kon­zern Endesa hat mit einem Bonus von zwei Cent die Prä­senz von 37 % auf 66 % fast verdoppelt. 

Ein neues Arbeits­pa­pier des Insti­tuts für Bank­recht (Prof. Dr. Baums) der Goe­the-Uni­ver­si­tät Frankfurt/​M. (Autor: Han­nes Klühs) befür­wor­tet die Ein­füh­rung eines Prä­senz­bo­nus und legt die recht­li­chen Pro­bleme offen, die alle­samt als lös­bar befun­den werden. 

Skep­tisch-ableh­nend zu einem Bonus für die HV-Teil­nahme wird sich in einem der …

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Aktionärsforum (Staat) gegen Aktionaersforum (privat)

Das Aktio­närs­fo­rum ist über die intui­tive” Adresse (mit Umlaut) lei­der nur für die Nut­zer bestimm­ter Brow­ser (etwa Mozilla Fire­fox) zu errei­chen. Die (umlaut­lose) Vari­ante Aktio​na​ers​fo​rum​.de gehört Harald Peter­sen aus Bay­reuth, der groß­zü­gig auf die amt­li­chen” Sei­ten ver­linkt.
Trotz aller Hoff­nun­gen der Jus­tiz­mi­nis­te­rin wird das Forum” zur Zeit vor allem von der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz (DSW) genutzt, die dort für eine Viel­zahl von Gesell­schaf­ten eine Auf­for­de­rung hin­sicht­lich der Über­tra­gung von Stimm­rech­ten” ver­öf­fent­licht… Weder das Gesetz, noch die kon­kre­ti­sie­rende Ver­ord­nung (die im Übri­gen ein Mus­ter­bei­spiel für klas­si­sche” deut­sche Gesetz­ge­bung ist) noch die AGBs des Bun­des­an­zei­ger-Ver­la­ges erlau­ben näm­lich eine echte Dis­kus­sion” (wie man sie von einem …

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