Das BMJ hat (über das Bundesamt für Justiz) im (gedruckten) Bundesanzeiger v.7.4.2011 eine „rechtstatsächliche Untersuchung zu bestimmten Auswirkungen des ARUG mit Blick auf aktien- und umwandlungsrechtliche Freigabeverfahren” als Forschungsvorhaben ausgeschrieben (dazu hat der Rechtsausschuss des Bundestages anlässlich der ARUG-Beratungen aufgefordert). Wegen der geplanten Aktienrechtsnovelle 2011 wird die Fragestellung weiter gefasst: „Hat das ARUG die erhoffte Beschleunigung der Freigabeverfahren gebracht und insgesamt die Problematik der räuberischen Anfechtungsklagen entschärft?” Bis Ende November 2011 soll der Schlussbericht vorgelegt werden, „damit er in die Beratungen des Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2011 einfließen kann”. Ein Regierungsentwurf (zum Referentenentwurf hier) ist im Sommer zu erwarten.
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