Heute hat die EU-Kommission den schon länger angekündigten „Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen” vorgelegt. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen GmbH, Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften, bei denen (nur) eine juristische Person persönlich haftender Gesellschafter ist (insbesondere GmbHG&Co KG).
Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million EUR und weniger als …
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