In der GmbHR (21÷2018, R 325) befasst sich Ulrich Seibert mit einem Rückblick auf „10 Jahre GmbH-Reform MoMiG” — und sehr interessant mit zukünftigen Reformschritten:
„Wer weiß, was die fortschreitende Digitalisierung noch alles bringen wird. Jedenfalls wird die Online-Gründung der GmbH in irgendeiner Form kommen. Die Gesellschafterliste muss wie erwähnt in ihrer technischen Aufbereitung an den Standard des übrigen Handelsregisters angeglichen werden und auch die Eintragung muss weiter beschleunigt werden, wozu zuvörderst der zeitraubende Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals gehört. Die Handelsregisterbekanntmachungen parallel zum Eintrag ins Unternehmensregister – ein klarer Fall von Doppelpublizität – sollten verschlankt werden, und der UG (haftungsbeschränkt) könnte nach zehn Jahren erlaubt werden, sich „UGmbH“ zu nennen, schließlich …
Weiterlesen