Das BMJ hat vor einem Monat den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen an „Verbände und interessierte Kreise” versandt (und muss sich abermals fragen lassen, warum dieser Entwurf nicht auf der Internetseite des Ministeriums – thematisch hier – zu finden ist; sollen die nicht adressierten, gleichwohl interessierten Kreise den Gebrauch von Suchmaschinen üben? Mit dem abschreckenden „Kontaktformular” wird man sich nicht an das BMJ wenden wollen). — Zur Sache s. etwa Handelsblatt-Rechtsboard.…
WeiterlesenKategorie: Insolvenzrecht
ESUG im Bundestag angenommen
Am vergangenen Donnerstag wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag angenommen. Aus unternehmensrechtlicher Sicht ist die zentrale Neuerung, dass künftig über einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Personen eingegriffen werden kann, insbesondere die Möglichkeit besteht, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln. Gegenüber dem RegE hat es (nach den Beratungen im Rechtsausschuss) noch wichtige Änderungen gegeben. Flankierende Regelungen sollen sicherstellen, dass der Insolvenzplan alsbald vollzogen werden kann. Dafür werden die Auswirkungen auf Verträge der insolventen Gesellschaft begrenzt und mögliche Abfindungsansprüche der Altgesellschafter limitiert; ferner wird die Beschwerde gegen den Insolvenzplan nach dem Vorbild des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens eingeschränkt.
Im Einzelnen: Ein …
WeiterlesenBGH zur (Nicht-)Haftung des Aufsichtsrats einer GmbH
Der BGH hat am 20.9.2010 entschieden, dass Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH nicht für Zahlungen der Geschäftsführer haften, die nach Insolvenzreife zu einer Verminderung der Insolvenzmasse führen. Dies wird mit dem Wortlaut des § 52 GmbHG (der nicht auf § 93 Abs. 3 <Nr. 6> AktG verweist), der Historie der Norm und dem Sinn und Zweck begründet: „Wenn die Gesellschafter einer GmbH freiwillig einen Aufsichtsrat bilden, wollen sie damit … nicht von der dualistischen Struktur der GmbH abweichen, sondern lediglich ein Gremium schaffen, das für die Gesellschafterversammlung als dem maßgeblichen Willensbildungs- und Kontrollorgan der Gesellschaft Teilaufgaben der Überwachung der Geschäftsführer übernimmt und sicherstellt, dass diese die Geschäfte so führen, wie es …
WeiterlesenGesetzentwurf BMJ zur „weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“
Hier ist der „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” verfügbar. Es ist schon eine seltsame Informationspolitik, dass derart bedeutende Gesetzesvorhaben nur den „interessierten Kreisen und Verbänden” zur Stellungnahme unterbreitet werden: wer ist das, wer bestimmt das?
Besonders wichtig ist die vorgesehene Neuerung, dass die Gesellschafter in das Planverfahren einbezogen werden (§ 225a InsO‑E: Rechte der Anteilsinhaber). Die Begründung führt dazu aus:
„Künftig soll die strikte Trennung von Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht überwunden werden. Es soll im Interesse einer Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens zulässig sein, in einem Insolvenzplan Kapitalmaßnahmen vorzusehen, insbesondere die Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile – den so genannten Debt-Equity-Swap.
Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital ist …
WeiterlesenZGR-Symposion 2010
Das ZGR-Symposion 2010 mit ca. 90 Teilnehmern aus Wissenschaft, BGH, Anwaltschaft und Unternehmen befasste sich mit den Themen „Aufsichtsrechtliche Einflüsse auf das Gesellschaftsrecht” sowie „Reform der Unternehmensrestrukturierung”. Das Verhältnis Gesellschaftsrecht-Insolvenzrecht stand im Mittelpunkt des ersten (langen!) Tages. Dabei ging es insbesondere um die Rechtsstellung der Anteilsinhaber in der Insolvenz. Prof. Dr. Verse (Osnabrück) plädierte de lege ferenda für deren Einbeziehung in das Insolvenzplanverfahren (dazu schon Noack, FS Zöllner, 1999, S. 411), Dr. Schuster (Freshfields) entwickelte Vorstellungen für ein sanierungsfreundliches Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Bitter wollte die Anteile schon nach geltendem Recht zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter freigeben (Aufopferungsgedanke, Sicherungstreuhand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grundlegenden Perspektivenwechsel des regulatorischen Ansatzes ein: In …
WeiterlesenFinanzmarktstabilisierung: die gute Bank kommt …
Das BMJ und das BMF haben heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der sich der „Krisenbewältigung bei systemrelevanten Kreditinstituten” widmet. Artikel 1 des Entwurfes schlägt zuerst ein Sanierungs- dann ein Reorganisationsplanverfahren vor, das eine private Verhandlungslösung (ähnlich dem Insolvenzplanverfahren) regelt. Wenn das nicht fruchtet, wird in Art. 2 ein aufsichtsrechtliches Verfahren (BMJ: „Good Bank”-Modell) vorgesehen. Die BAFin kann systemrelevante Unternehmensteile auf eine andere Gesellschaft, eine sog. „Good Bank”, übertragen. — Hier PDF des Diskussionsentwurfs.…
WeiterlesenÜberschuldungsbegriff alt/neu bis Silvester 2013
Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht vor, die ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Das BMJ erklärt dazu: „Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. … Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.”
K. Schmidt hat dazu treffend bemerkt (DB…
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