Mit Hilfe des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG kann einem ggf. rechtswidrigen Beschluss der Hauptversammlung dennoch zur Bestandskraft verholfen werden. Kürzlich hat dazu ein Anwalt im Berliner Kreis bemerkt, er sei zwiegespalten: Von Montag bis Freitag nütze er dieses Verfahren professionell, am Samstag und Sonntag trüge er Bedenken. Im Folgenden sei auf zwei Bücher hingewiesen, die in diesem Sinne als Wochenendlektüre dienen mögen. Es handelt sich um eine Habilitations- und um eine Dissertationsschrift. Erstere stammt von Michael Nietsch (EBS Wiesbaden) mit dem einprägsamen Titel: „Freigabeverfahren”. Die zweite Arbeit von Christian Jocksch verfasst: „Das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG im System des einstweiligen Rechtsschutzes”. Beide Werke sind 2013 im Tübinger Verlag …
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Kritisches vom BGH zur Suche nach Insolvenzbekanntmachungen
Internetdienste der öffentlichen Hand sind durchweg sperriger zu bedienen als bei Privatunternehmen. Das weiß der Steuerzahler („Elster”) und das hat auch ein Nutzer der Insolvenzbekanntmachungen erfahren müssen. Er war auf der Hut, versuchte die drohende Pleite der Schuldnerin zu verfolgen. Dazu kontrollierte er regelmäßig das offizielle Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Um alles richtig zu machen, gab er den Vor- und Zunamen ein: es kam stets eine Fehlanzeige. Doch in Wirklichkeit lief bereits ein Insolvenzverfahren (Restschuldbefreiung), in dem deshalb eine wichtige Frist versäumt wurde. Der Fall landete beim BGH (IX ZB 229/11 v. 10.10.2013), der sich die Suchmaske wie folgt vornahm:
„Die Gläubigerin hat unverschuldet die Frist versäumt, weil sie aufgrund der irreführenden …
WeiterlesenFacebook als Medium aktien- und kapitalmarktrechtlicher Mitteilungen
Die Hauptversammlung kann statt über den Internet-Bundesanzeiger mit eingeschriebenem Brief einberufen werden (§ 121 Abs. 4 S. 2 AktG). Das ist umständlich, doch die Satzung kann etwas „anderes” bestimmen – und das tut sie auch, insbesondere die E‑Mail wird verbreitet als Mittel der Information benannt. Könnte die Klausel auch lauten, dass eine Facebook-Nachricht genügt? Wenn auf diese Weise alle Aktionäre erreicht werden können, sollte dem nichts entgegenstehen. Voraussetzung wäre also, dass die Aktionäre eine entsprechende Facebook-Gruppe bilden oder die Seite subskribiert haben. Eine öffentliche Einladung auf der Facebook-Seite der Gesellschaft würde nicht genügen, denn die Nachricht soll den Aktionären überbracht werden („push”), die Erwartung, dass sie abgerufen werde („pull”) reicht nicht. Damit ist klar, dass die …
WeiterlesenMicroBilG seit 28.12.2012 in Kraft
Kleinstkapitalgesellschaften (neu: § 267a HGB) können schon für den Jahresabschluss 2012 einige Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung praktizieren. Am 28.12.2012 ist das am Vortag im Bundesgesetzblatt (Nr. 61) verkündete MicroBilG in Kraft getreten. Es handelt sich um das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz).
Nähere Informationen hier: Müller, MicroBilG — das ändert sich für Kleinstkapitalgesellschaften (Haufe-Verlag).
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Bilanzpublizität: Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften beschlossen; gestufte Ordnungsgelder geplant
Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, etliche Erleichterungen für bilanzpublizitätspflichtige Unternehmen auf den Weg zu bringen. Bis März 2013 sollen Änderungen vorgelegt werden, die vor allem die nach § 335 HGB festzusetzenden Ordnungsgelder betreffen. Diese sollen sich künftig nach der Unternehmensgröße richten. Für Kleinstkapitalgesellschaften sei nur ein Mindestbetrag von 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften von 1.000 Euro vorzusehen. Ordnungsgelder sollen nur bei Verschulden verhängt werden, „Fälle höherer Gewalt” seien auszuschließen.
Schließlich bedürfe es einer Regelung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, „damit unbillige Härten durch versäumte Fristen abgemildert werden.” — S. hier die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, welcher der Bundestag am vergangenen Freitag gefolgt ist.
Dass ein Ordnungsgeld nur bei Verschulden verhängt werden …
WeiterlesenBeglaubigte Urkunde besser als Einsicht in das elektronische Handelsregister?
Ist der Eintrag im elektronischen Handelsregister eine „gerichtskundige Tatsache”? Nein, sagt das OLG Naumburg (Beschl. v. 14.12.2011, 10 W 74/11), weil „erst durch Recherchen in auswärtigen Registern zu verifizierende Tatsachen” nicht dazu gehören. Die Vorlage einer beglaubigten Urkunde sei also erforderlich (für eine Titelumschreibung auf eine im Wege der Verschmelzung entstandene Rechtsnachfolgerin).
Das Handelsregister wurde durch das EHUG 2007 als „elektronisches Informations- und Kommunikationssystem” (§ 9 I 2 HGB) abrufbar gemacht. Es sind nicht mehr „auswärtige” Aktenkeller zu sichten, sondern die Online-Einsicht zeigt den offiziellen Eintrag. Für jedermann ist erkennbar (nicht: jeder kann diese Information ohne weiteres erfahren, sachgemäße Mühewaltungen gehören zum …
WeiterlesenDer elektronisch herausgegebene Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt
Die Einberufung der Hauptversammlung ist gem. §§ 121 IV 1, 25 S. 1 AktG in den „Bundesanzeiger einzurücken”. Nicht etwa in den „elektronischen Bundesanzeiger”. Diesen gibt es seit dem 1.4.2012 als Begriff nicht mehr – aber ganz in der Sache: Der Bundesanzeiger wird vom Bundesministerium der Justiz nur noch „elektronisch herausgegeben” (Art. 1 Nr. 8 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen v. 22.12.2011, BGBl. I 3044). Abgeschafft wurde die Druckausgabe und die im Internet ist seither das einzige Medium: www.bundesanzeiger.de. Als Folgeänderung war u.a. in § 25 S.1 AktG das Wort „elektronischen” zu streichen (Art. …
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