Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handels- und Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Die Justizministerin erläutert: „Alle wesentlichen offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten, wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse werden künftig online abrufbar sein. Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher müssen sich die wesentlichen Unternehmensinformationen künftig nicht mehr aus verschiedenen Datenbanken zusammensuchen, sondern können sie ohne nennenswerten Aufwand gebündelt über das Unternehmensregister im Internet abrufen. Für die Unternehmen ist auch die im Entwurf vorgesehene elektronische Führung der Handelsregister von großer Bedeutung. Da die Unterlagen künftig elektronisch eingereicht werden, können Vorgänge elektronisch bearbeitet werden und damit Eintragungen schneller erfolgen.”
Hintergrund ist die geänderte Publizitätsrichtlinie der EG, die eine elektronische Registerauskunft ab 2007 vorschreibt. Deutschland hat hier einigen Nachholbedarf. Der Gesetzentwurf sieht …
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