Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat einige materielle Anpassungen beschlossen sowie Gesetzesänderungen nachvollzogen. In der Präambel wurde folgender Satz aufgenommen: „Eine gut begründete Abweichung … kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen”. Neu ist die Empfehlung, dass bei dem Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat die Beziehungen des Kandidaten zu Aktionären, die mehr als 10% halten, offengelegt werden sollen (5.4.1. Abs. 2). Nicht als unabhängig anzusehen ist ein Aufsichtsratsmitglied, das in einer „persönlichen oder geschäftlichen Beziehung … zu einem kontrollierenden Aktionär” steht (5.4.2.). Die Kommission wendet sich in der „Medienpräsentation” gegen eine negative Qualifizierung von AR-Mitgliedern, die danach als „abhängig” gelten. Man wird sehen, ob sich die Medien von diesem Wunsch leiten lassen.
Schreiben Sie einen Kommentar