… gewisser Kreise beleuchtet Joachim Jahn in der FAZ mit interessanten Details aus deren Binnenkommunikation.
Der Ruf nach Einführung einer Mindestschwelle für Anfechtungsklagen wird lauter (so Gehb, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Handelsblatt v. 27.9.2007).
Damit wäre der Anachronismus beseitigt, dass der Inhaber einer Aktie im Wert von z.B. 20 Euro faktisch eine Milliardentransaktion blockieren kann. Denkbar wäre auch eine gestufte Lösung: es bleibt bei der Individualklage, aber sie wirkt erst ab 5% eintragungshemmend (was ggf. im Freigabeverfahren überwunden werden muss).
Schreiben Sie einen Kommentar