Einen „Brandbrief” (J.Jahn in der heutigen FAZ) haben Finanzvorstände von neun DAX30-Gesellschaften (Bayer, Daimler, Eon, Infineon, Münchener Rück, RWE, SAP, Siemens, Telekom) an den Bundesfinanzminister geschrieben; im Wortlaut hier. Angeregt wird unter dem eher vorsichtigen Betreff „Mögliche Verbesserungen von Kapitalmarktregelungen”:
- Eine Offenlegungspflicht oberhalb der gesetzlichen Meldeschwellen von 3 %, wenn jemand Aktien „indirekt erwirbt oder durch die Wirkung der Abreden wirtschaftlicher Eigentümer solcher Papiere wird”.
- „Für alle offenen Positionen in einem Wertpapier oder Derivaten sollte ab dem Erreichen bestimmter Schwellen eine generelle, aggregierte Offenlegungspflicht gegenüber den Kapitalmärkten eingeführt werden.”
- „Für Namensaktien sollte klar gestellt werden, dass der wahre Aktionär der Gesellschaft gegenüber offen zu legen ist.”
Die Redeweise vom „wirtschaftlichen Eigentümer” ist ihrerseits brandgefährlich. Darunter können derart viele Gestaltungen verstanden werden, dass eine sinnlose Überinformation (information overkill) des Kapitalmarktes zu besorgen wäre. Und was den „wahren Aktionär” (wer immer das ist) bei der Namensaktie anbelangt, ist gerade in diesem Monat eine Reform des § 67 AktG in Kraft getreten, die einen Auskunftsanspruch der Gesellschaft vorsieht. Sind die Finanzvorstände nicht auf aktuellem Stand?
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