Der Brandbrief

Einen Brand­brief” (J.Jahn in der heu­ti­gen FAZ) haben Finanz­vor­stände von neun DAX30-Gesell­schaf­ten (Bayer, Daim­ler, Eon, Infi­neon, Mün­che­ner Rück, RWE, SAP, Sie­mens, Tele­kom) an den Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter geschrie­ben; im Wort­laut hier. Ange­regt wird unter dem eher vor­sich­ti­gen Betreff Mög­li­che Ver­bes­se­run­gen von Kapitalmarktregelungen”: 

  • Eine Offen­le­gungs­pflicht ober­halb der gesetz­li­chen Mel­de­schwel­len von 3 %, wenn jemand Aktien indi­rekt erwirbt oder durch die Wir­kung der Abre­den wirt­schaft­li­cher Eigen­tü­mer sol­cher Papiere wird”. 
  • Für alle offe­nen Posi­tio­nen in einem Wert­pa­pier oder Deri­va­ten sollte ab dem Errei­chen bestimm­ter Schwel­len eine gene­relle, aggre­gierte Offen­le­gungs­pflicht gegen­über den Kapi­tal­märk­ten ein­ge­führt werden.” 
  • Für Namens­ak­tien sollte klar gestellt wer­den, dass der wahre Aktio­när der Gesell­schaft gegen­über offen zu legen ist.” 

Die Rede­weise vom wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mer” ist ihrer­seits brand­ge­fähr­lich. Dar­un­ter kön­nen der­art viele Gestal­tun­gen ver­stan­den wer­den, dass eine sinn­lose Über­in­for­ma­tion (infor­ma­tion over­kill) des Kapi­tal­mark­tes zu besor­gen wäre. Und was den wah­ren Aktio­när” (wer immer das ist) bei der Namens­ak­tie anbe­langt, ist gerade in die­sem Monat eine Reform des § 67 AktG in Kraft getre­ten, die einen Aus­kunfts­an­spruch der Gesell­schaft vor­sieht. Sind die Finanz­vor­stände nicht auf aktu­el­lem Stand? 

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