„Egal wie am Ende die verabschiedete Verordnung aussehen wird – dieser einzigartige Entwurfskommentar ist für jeden mit der Thematik befassten Juristen unverzichtbar”. So wirbt ein Verlagsprospekt (Sellier) für einen Kommentar zu dem 2011 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission über ein europäisches Kaufrecht. Bei allem Respekt für das besonders in Deutschland gepflegte Kommentarwesen: Braucht man wirklich einen Kommentar zu Entwürfen? Die Verordnung hat noch einen langen Weg vor sich, rechtspolitische Hürden tun sich auf, und keineswegs kann es „egal” sein, wie der amtliche Text des europäischen Kaufrechts im Jahr ???? lautet, falls es soweit kommt.
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