Der Entwurfskommentar — eine neue Kategorie?

Egal wie am Ende die ver­ab­schie­dete Ver­ord­nung aus­se­hen wird – die­ser ein­zig­ar­tige Ent­wurfs­kom­men­tar ist für jeden mit der The­ma­tik befass­ten Juris­ten unver­zicht­bar”. So wirbt ein Ver­lags­pro­spekt (Sel­lier) für einen Kom­men­tar zu dem 2011 vor­ge­leg­ten Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion über ein euro­päi­sches Kauf­recht. Bei allem Respekt für das beson­ders in Deutsch­land gepflegte Kom­men­tar­we­sen: Braucht man wirk­lich einen Kom­men­tar zu Ent­wür­fen? Die Ver­ord­nung hat noch einen lan­gen Weg vor sich, rechts­po­li­ti­sche Hür­den tun sich auf, und kei­nes­wegs kann es egal” sein, wie der amt­li­che Text des euro­päi­schen Kauf­rechts im Jahr ???? lau­tet, falls es soweit kommt. 

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