Die Fraktionen der Koalitionsparteien haben sich gestern auf eine modifizierte Delisting-Regelung verständigt (früherer Entwurf hier), nachdem in der Anhörung am 7.9.2015 einige Kritik zu hören war. Vor allem das — plakativ so genannte — „toxische Übernahmeangebot” (Tüngler, DSW) ist ihr zum Opfer gefallen. Ein vorhergehendes Übernahmeangebot wird die Pflicht zur Abfindung nicht entfallen lassen. Neu ist, dass sich das Abfindungsangebot an dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate zu orientieren hat. Bei Marktmanipulationen und Falschmeldungen soll es jedoch auf den Ertragswert ankommen. Eine Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Delisting-Entscheidung wird es nicht geben.
Die Änderung wird im Rahmen des der Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in das Börsengesetz eingefügt. Darüber wird am 30.9.2015 im Finanzausschuss endgültig beraten; der Deutsche Bundestag soll am Folgetag in zweiter/dritter Lesung verabschieden.
S. dazu die Mitteilungen der SPD-Fraktion, der DSW und der SdK.
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