Der Deutsche Sparkassen– und Giroverband hat einen Vorstoß zur „Deregulierung“ des Vollmachtstimmrechts der Kreditinstitute unternommen. Die Banken sollen keine eigenen Vorschläge zur Stimmrechtsausübung mehr machen müssen. Wenn der Depotkunde eine entsprechende Dauervollmacht erteilt hat, sollen die Stimmrechte gemäß den Verwaltungsvorschlägen ausgeübt werden.
Baums lehnt diesen Vorschlag in einem jüngst veröffentlichten Arbeitspapier im Kern ab und plädiert für eine Förderung von „anerkannten Aktionärsvereinigungen”:
„Dem Vorschlag der Verbände sollte in seiner gegenwärtigen Form nicht gefolgt werden. Er würde voraussichtlich nicht zu einer maßgeblichen Erhöhung der Präsenzen führen. Rechtspolitisch bedenklich erscheint, daß die Depotinstitute sich verpflichten, auf der Basis einer Dauervollmacht mit einer u.U. in den Geschäftsbedingungen versteckten generellen Weisung unbesehen den Verwaltungsvorschlägen zu folgen.
Überzeugend am Vorstoß der Verbände erscheint aber, daß künftig darauf verzichtet werden sollte, daß jedes Depotinstitut, das Stimmrechte von Aktionären vertreten will, entweder selbst Abstimmungsvorschläge erarbeiten oder die Vorschläge eines Zentralinstituts oder Stimmrechtsberaters kostenintensiv prüfen muß. Vielmehr sollte der Gesetzgeber den Depotinstituten ermöglichen, ohne eigene Prüfungspflicht im Vollmachtsformular neben den Vorschlägen der Verwaltung auf die Abstimmungsvorschläge einer anerkannten Aktionärsvereinigung oder eines unabhängigen Stimmrechtsberaters zu verweisen. (…)
Eine entsprechende Empfehlung, auf die Abstimmungsvorschläge einer anerkannten Aktionärsvereinigung oder eines unabhängigen Stimmrechtsberaters zu verweisen, sollte im Corporate Governance Kodex für Gesellschaften festgelegt werden, die den Aktionären einen Stimmrechtsvertreter benennen.”
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