Nach dem Juristentagsgutachten Haas sind jetzt auch die Thesen der drei Referenten publiziert worden (gedruckt; leider nicht auf der — nicht gerade benutzerfreundlichen — Seite des DJT erhältlich).
Das überregulierte System der Kapitalaufbringung wird von allen Referenten kritisiert. Hirte und J.Vetter wollen die präventive Kontrolle durch das Registergericht aufgeben. Die Beweislast für die Erbringung der Einlage und deren Vollwertigkeit habe der Gesellschafter zu tragen.
Kleindiek und J.Vetter halten am Mindestkapital fest.
Kleindiek verteidigt auch die Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz. Er wendet sich ferner gegen die vom MoMiG vorgesehene objektive Rangrückstufung von Gesellschafterkrediten innerhalb einer Jahresfrist; den Gesellschaftern müsse in der Insolvenz der Nachweis gestattet sein, dass ihre Finanzierungsleistung keine „eigenkapitalersetzende Funktion” hatte.
Kleindiek wendet sich gegen die Ersetzung bilanzieller Ausschüttungssperren durch situative Ausschüttungsschranken (Solvenztest). J.Vetter tritt ebenfalls für die Beibehaltung von an die Bilanz anknüpfender Sperren ein, zusätzlich sei ein Abzug zur Gläubigerbefriedigung erforderlicher Liquidität unzulässig.
Alle Referenten plädieren für eine Verschärfung der Krisenverantwortung der Geschäftsführer und Gesellschafter (keine „Spekulation auf Kosten der Gläubiger”).
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