DJT-Abteilung Wirtschaftsrecht: Thesen der Referenten

Nach dem Juris­ten­tags­gut­ach­ten Haas sind jetzt auch die The­sen der drei Refe­ren­ten publi­ziert wor­den (gedruckt; lei­der nicht auf der — nicht gerade benut­zer­freund­li­chen — Seite des DJT erhältlich). 

Das über­re­gu­lierte Sys­tem der Kapi­tal­auf­brin­gung wird von allen Refe­ren­ten kri­ti­siert. Hirte und J.Vetter wol­len die prä­ven­tive Kon­trolle durch das Regis­ter­ge­richt auf­ge­ben. Die Beweis­last für die Erbrin­gung der Ein­lage und deren Voll­wer­tig­keit habe der Gesell­schaf­ter zu tragen. 

Klein­diek und J.Vetter hal­ten am Min­dest­ka­pi­tal fest. 

Klein­diek ver­tei­digt auch die Recht­spre­chungs­re­geln zum Eigen­ka­pi­tal­er­satz. Er wen­det sich fer­ner gegen die vom MoMiG vor­ge­se­hene objek­tive Rang­rück­stu­fung von Gesell­schaf­ter­kre­di­ten inner­halb einer Jah­res­frist; den Gesell­schaf­tern müsse in der Insol­venz der Nach­weis gestat­tet sein, dass ihre Finan­zie­rungs­leis­tung keine eigen­ka­pi­ta­ler­set­zende Funk­tion” hatte. 

Klein­diek wen­det sich gegen die Erset­zung bilan­zi­el­ler Aus­schüt­tungs­sper­ren durch situa­tive Aus­schüt­tungs­schran­ken (Sol­venz­test). J.Vetter tritt eben­falls für die Bei­be­hal­tung von an die Bilanz anknüp­fen­der Sper­ren ein, zusätz­lich sei ein Abzug zur Gläu­bi­ger­be­frie­di­gung erfor­der­li­cher Liqui­di­tät unzulässig. 

Alle Refe­ren­ten plä­die­ren für eine Ver­schär­fung der Kri­sen­ver­ant­wor­tung der Geschäfts­füh­rer und Gesell­schaf­ter (keine Spe­ku­la­tion auf Kos­ten der Gläubiger”). 

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