Wichtige Fragen wirft ein Beitrag von Heinz Hilgert in der FTD auf, der sich mit der Zweigleisigkeit der Aufsicht über Unternehmen der Finanzwirtschaft befasst: die binnen-korporative durch den Aufsichtsrat und die extern-staatliche durch Behörden (BaFin etc.), welche nach politischen Plänen ausgeweitet werden soll.
- Werden die Behörden den Aufsichtsrat ersetzen, wenn es darum geht, Geschäftsmodelle von Banken, deren Risikopolitik und die Vergütung der Manager zu genehmigen?
- Werden Vorstände zukünftig zweigleisig vorgehen müssen, um Anstellungsverträge auszuhandeln und risikopolitische Grundsätze festzulegen?
- Wer trägt in einem solchen System miteinander verflochtener Zuständigkeiten die Folgen für geschäftspolitische Fehlentscheidungen?
- Welche Rechtssicherheit ist mit Verträgen noch verbunden, die zwar der Aufsichtsrat sanktioniert, die aber die staatliche Aufsicht moniert?
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