DSW und ECGS über Erwartungen internationaler Investoren“

Wel­che Erwar­tun­gen haben inter­na­tio­nale Inves­to­ren” an die Haupt­ver­samm­lun­gen und die Unter­neh­mens­ver­fas­sung bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten? Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz e.V. (DSW) und Euro­pean Cor­po­rate Gover­nance Ser­vices (ECGS) berich­ten:

  • Bei Kapi­tal­maß­nah­men (geneh­mig­tes und beding­tes Kapi­tal) erreichte die Zustim­mung bei Com­merz­bank AG und Pre­miere AG nicht die not­wen­dige 75-Pro­zent-Marke. Offen­bar stimm­ten insti­tu­tio­nelle Anle­ger aus dem Aus­land dage­gen, weil die Ver­wen­dungs­zwe­cke nicht kom­mu­ni­ziert seien. S. Über­sicht.
  • Der hohe Nicht­prü­fungs­ge­büh­ren-Auf­wand” wird streng gerügt (s. Über­sicht). Was ist das? Das sind Leis­tun­gen an den Abschluss­prü­fer neben dem eigent­li­chen Prü­fungs­auf­wand für den Jah­res­ab­schluss: Gebüh­ren für Steu­er­be­ra­tung und sons­tige Bera­tungs- und Bewer­tungs­dienst­leis­tun­gen sowie sons­tige Gebüh­ren (z.B. Zwi­schen­ab­schlüsse). Aus Sicht von ECGS soll­ten die Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaf­ten, die als Abschluss­prü­fer bestellt wer­den, nicht dane­ben noch in erheb­li­chem Umfang für Bera­tungs­dienst­leis­tun­gen in Anspruch genom­men wer­den. Bei der Abstim­mung zur Wahl des Abschluss­prü­fers emp­fiehlt ECGS des­halb eine Abstim­mung mit NEIN‘, wenn die Nicht­prü­fungs­ge­büh­ren die Prü­fungs­ge­büh­ren über­stei­gen. In einem sol­chen Fall wäre aus Sicht von ECGS die Unab­hän­gig­keit des Abschluss­prü­fers klar beeinträchtigt.”
  • Die als feh­lend gerügte Unab­hän­gig­keit vie­ler Auf­sichts­rats­mit­glie­der gilt als ein wei­te­res Ärger­nis. S. Über­sicht.

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