Welche Erwartungen haben „internationale Investoren” an die Hauptversammlungen und die Unternehmensverfassung börsennotierter Gesellschaften? Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und European Corporate Governance Services (ECGS) berichten:
- Bei Kapitalmaßnahmen (genehmigtes und bedingtes Kapital) erreichte die Zustimmung bei Commerzbank AG und Premiere AG nicht die notwendige 75-Prozent-Marke. Offenbar stimmten institutionelle Anleger aus dem Ausland dagegen, weil die Verwendungszwecke nicht kommuniziert seien. S. Übersicht.
- Der hohe „Nichtprüfungsgebühren-Aufwand” wird streng gerügt (s. Übersicht). Was ist das? Das sind Leistungen an den Abschlussprüfer neben dem eigentlichen Prüfungsaufwand für den Jahresabschluss: Gebühren für Steuerberatung und sonstige Beratungs- und Bewertungsdienstleistungen sowie sonstige Gebühren (z.B. Zwischenabschlüsse). „Aus Sicht von ECGS sollten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die als Abschlussprüfer bestellt werden, nicht daneben noch in erheblichem Umfang für Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Bei der Abstimmung zur Wahl des Abschlussprüfers empfiehlt ECGS deshalb eine Abstimmung mit ‚NEIN‘, wenn die Nichtprüfungsgebühren die Prüfungsgebühren übersteigen. In einem solchen Fall wäre aus Sicht von ECGS die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers klar beeinträchtigt.”
- Die als fehlend gerügte Unabhängigkeit vieler Aufsichtsratsmitglieder gilt als ein weiteres Ärgernis. S. Übersicht.
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