Natürlich können sich nicht alle mit dem Vorschlag einer „Virtualisierung” des Bekanntmachungswesens durch das EHUG anfreunden. Heise Online weiß (aus einer DPA-Meldung) zu berichten:
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nannte den Entwurf einen Schlag gegen die Interessen von Bürgern und Mittelstand. Der Gesetzgeber wolle das breit genutzte, privatwirtschaftliche System zu Gunsten eines staatlichen Monopols aufgeben, erklärte der BDZV. Denn spätestens Ende 2009 sollen die Handelsregister-Informationen nach den Plänen nur noch über die staatliche Internet-Plattform erreichbar sein. Notwendig sei vielmehr eine Verknüpfung von gedruckter Information und Online-Inhalten, wie sie bereits von vielen Zeitungen angeboten werde, fordert der BDZV.
Die Argumentation mutet ein wenig hilflos an. Denn schon bislang war der Bundesanzeiger (herausgegeben vom BMJ) das primäre Pflichtpublikationsorgan (§ 10 HGB, § 25 AktG) — es war absehbar, dass die Doppelpublikation langfristig durch die viel breitere Zugänglichkeit des Internet entfallen würde… Selbst die Zeitungsverleger können kaum behaupten, dass die Bekanntmachung in der (lokalen oder überregionalen) Tagespresse leichter zugänglich und transparenter ist als ein Internetangebot. Und freier Wettbewerb scheint für Pflichtveröffentlichungen ebenfalls kaum zweckmäßig, da gerade die zentrale Abrufbarkeit den Charme eines Online-Zugangs ausmacht. Allerdings muss ein derartiger Zugang für die (lesenden) Nutzer unentgeltlich sein, da nur so das Ziel höherer Transparenz gegenüber der Printpublikation erreicht werden kann…
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