Das BMF und das BMJV stellen „Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token” zur Konsultation: „Das deutsche Recht soll generell für elektronische Wertpapiere geöffnet werden, d.h. die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren soll nicht mehr uneingeschränkt gelten … Die Dokumentationsfunktion der Wertpapierurkunde wird bei den geplanten elektronischen Wertpapieren durch Erfassung der Rechte in einem elektronischen Wertpapierregister ersetzt. … Die Öffnung soll sich zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken; die Regulierung von elektronischen Aktien soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.”
Die Emission von Utility-Token/Kryptowährungen soll ebenfalls reguliert werden, etwa durch ein „Informationsblatt” , über dessen Veröffentlichung die BaFin befindet.
Parallel findet bis Ende März eine Konsultation zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung statt mit technischen, ökonomischen und rechtlichen „Fragestellungen”.
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