Elektronische Wertpapiere kommen

Das BMF und das BMJV stel­len Eck­punkte für die regu­la­to­ri­sche Behand­lung von elek­tro­ni­schen Wert­pa­pie­ren und Krypto-Token” zur Kon­sul­ta­tion: Das deut­sche Recht soll gene­rell für elek­tro­ni­sche Wert­pa­piere geöff­net wer­den, d.h. die der­zeit zwin­gende urkund­li­che Ver­kör­pe­rung von Wert­pa­pie­ren soll nicht mehr unein­ge­schränkt gel­ten … Die Doku­men­ta­ti­ons­funk­tion der Wert­pa­pier­ur­kunde wird bei den geplan­ten elek­tro­ni­schen Wert­pa­pie­ren durch Erfas­sung der Rechte in einem elek­tro­ni­schen Wert­pa­pier­re­gis­ter ersetzt. … Die Öff­nung soll sich zunächst auf elek­tro­ni­sche Schuld­ver­schrei­bun­gen beschrän­ken; die Regu­lie­rung von elek­tro­ni­schen Aktien soll ggf. zu einem spä­te­ren Zeit­punkt erfolgen.”

Die Emis­sion von Uti­lity-Token/­Kryp­to­wäh­run­gen soll eben­falls regu­liert wer­den, etwa durch ein Infor­ma­ti­ons­blatt” , über des­sen Ver­öf­fent­li­chung die BaFin befindet.

Par­al­lel fin­det bis Ende März eine Kon­sul­ta­tion zur Block­chain-Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung statt mit tech­ni­schen, öko­no­mi­schen und recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen”.

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