Am Montag findet eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen eines Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes (gleichlautend Bundesregierung und Koalitionsfraktionen) vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die bislang eingegangenen Stellungnahmen sind hier veröffentlicht. Im Zentrum steht die Frage, wie die Situation bei der Hypo Real Estate bewältigt werden kann. Meine Stellungnahme betrifft Art.2 FMStErgG‑E. Ich habe abschließend bemerkt:
„Wesentlich für die bei der HRE angestrebte Beteiligung des Fonds ist, ob dort bei einer Hauptversammlung die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist und dann mit einfacher Mehrheit ein Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung; Kapitalerhöhung mit ausschließlichem Bezugsrecht des Fond) beschlossen werden kann (Art. 2 § 7 III 2, VI — Entwurf). Wenn diese — gegenüber dem Normalfall schon erheblich erleichterte — gesellschaftsrechtliche Prozedur nicht gelingt, kann die für nötig befundene Übernahme durch den Fond nur durch hoheitlichen Eingriff erfolgen. Ob dies als klassische Enteignung (Zuweisung sowohl der Verwaltungs- als auch der Vermögensrechte an den Fond) oder als neuartige Restrukturierung (Zuweisung nur der Verwaltungs‑, nicht aber der Vermögensrechte an den Fond) erfolgt, bleibt sich aus dieser Perspektive gleich. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist jedenfalls anzustreben, dass eine Übernahme zu 100% erfolgt. Angesichts der Bedeutung des Kreditinstituts und der Höhe der eingesetzten Summen wäre eine Teilübernahme kaum geeignet, mit der nötigen Konsequenz eine Reorganisation vorzunehmen.”
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