FS 10 Jahre Österberg-Seminare

Was nicht alles Anlass für eine Fest­schrift ist, aber warum nicht? Seit 2009 tref­fen sich Prak­ti­ker und Wis­sen­schaft­ler auf dem Tübin­ger Öster­berg, der als beson­de­rer genius loci vor­ge­stellt wird (Vor­wort). Über die dort gehal­te­nen wirt­schafts­recht­li­chen Refe­rate und Dis­kus­sio­nen wird in der NZG berich­tet — und jetzt gibt es einen veri­ta­ble Fest­schrift dazu, erschie­nen im Tübin­ger Mohr-Ver­lag. Die Abtei­lung Gesell­schafts­recht” wird hier beson­ders inter­es­sie­ren (etwa Bach­mann zu Com­pli­ance und Organ­haf­tung oder Vet­ter, E./Peters zur Kor­rek­tur der Ent­spre­chens­er­klä­rung), beim Insol­venz­recht” gewiss K.Schmidt mit der Frage: Unter­neh­mens­sa­nie­rung durch Insol­venz­ver­fah­ren. Wo bleibt das Gesell­schafts­recht?” Und nicht zuletzt Ulrich Sei­bert mit einem lau­ni­gen Lite­ra­tur­be­richt zu Gleich­be­rech­ti­gung und Rol­len­gleich­heit”. Hier das Inhalts­ver­zeich­nis.

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