Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zu Konzerninsolvenzen hat im Bundestag stattgefunden. Und die erste Parlamentsrede (S. 1143 ff) des Kollegen Hirte. Zunächst doziert er: „Im Gesellschaftsrecht wird das Phänomen Konzern an zahlreichen Stellen aufgegriffen. Es begründet unter hier nicht weiter interessierenden Voraussetzungen Durchgriffsmöglichkeiten, Haftung, Zurechnung usw. Auf der Grenze zum Arbeitsrecht tragen schließlich der Konzernbetriebsrat und die konzernweite unternehmerische Mitbestimmung dem Vorliegen einer Unternehmensgruppe Rechnung.” Dann fragt er mit Blick auf die Konzerninsolvenz: „Wo konkret liegt das Problem? Fünf Fragenkreise lassen sich ausmachen: erstens die divergierende örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, wie gerade gehört; zweitens die Tatsache, dass dann noch unterschiedliche Insolvenzverwalter in den verschiedenen Verfahren tätig sind; drittens, dass wir es mit unterschiedlichen Insolvenzmassen zu tun haben; viertens die Frage, wie das eine Verfahren auf das andere Verfahren einwirkt; und fünftens und letztens, ob man einen Masterplan machen kann, mit dem man das gesamte Unternehmen einheitlich sanieren kann.” Den Gesetzentwurf ergänzend wird vorgeschlagen, insbesondere die Vorsatzanfechtung und die Anfechtung von Lohnzahlungen zu reformieren.„Jedenfalls gehört die lange Frist von zehn Jahren auf den Prüfstand; denn irgendwann einmal muss sich ein Unternehmer – das gilt im Übrigen auch im Steuerrecht – darauf verlassen können, dass er Unterlagen nicht mehr aufbewahren muss. Bei dieser Gelegenheit wird man wahrscheinlich auch auf mögliche Fehlsteuerungen durch die Vergütungsregelungen für Insolvenzverwalter ein Auge werfen müssen; denn sie sind möglicherweise auch ein Grund für die Klagen des Mittelstandes über zu weit gehende Insolvenzanfechtungen.” Und schließlich macht der Abgeordnete auf Probleme aufmerksam, die das ESUG mit sich brachte („rückt hier vor allem der Fall Suhrkamp in den Blick”).
Der Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen wurde an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) und an den Finanzausschuss überwiesen.
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