Die Bundesregierung hat heute Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des Bundes beschlossen. Damit soll die Transparenz bei Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes erhöht werden. Kern des Regelwerks ist der Public Corporate Governance Kodex des Bundes, der die Gedanken der Corporate Governance auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausrichtet. Das BMJ erklärt dazu: „Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Dies sind überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deshalb ist der Public Corporate Governance Kodex rechtsformübergreifend formuliert und setzt andere Schwerpunkte als der Deutsche Corporate Governance Kodex.” Und auch dies: „Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt „Unternehmensregierung””. Dass man einen Denglisch-Titel gewählt hat, ist verständlich, denn „Öffentliche Unternehmensregierung” klingt zumindest missverständlich. In der Sache : die meisten öffentlichen Unternehmen sind solche mit Beteiligung eines Landes oder einer Gemeinde. Da wäre ein weiter Anwendungsbereich, aber …
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