Besteht dafür ein Bedürfnis? Ja, sagen viele Praktiker. Denn bei Unternehmenskäufen ist eine sehr aufwändige rechtliche Prüfung (legal due diligence) vorzunehmen, alle vorgelegten Dokumente über Anteilsabtretungen werden genau gesichtet. Und doch muss der Berater am Ende dem Auftraggeber stets mitteilen, ganz sicher könne er nicht sein, dass die Person, an die er die Millionen bezahlt, auch der wahre Anteilsinhaber ist: eine Zwischenverfügung kann nie ausgeschlossen werden.
Daher stehen Überlegungen im Raum, mit der anstehenden GmbH-Reform auch dieses Problem anzugehen. Nur wie? Soll man nach dem Vorbild des Rechts der Namensaktie die Möglichkeit schaffen, dass der Anteil in einem Wertpapier verbrieft wird? Oder soll man nach dem Vorbild des Grundbuchs an ein Register anknüpfen? Wenn letzteres, wäre das dann die Eintragung im Handelsregister (die Landesjustizverwaltungen werden sich ob des Aufwands bedanken!). Also geht nur die Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG), die bei dem Handelsregister lediglich deponiert wird (immerhin: zur Einsicht für alle). Doch wie kommt man auf die Liste? Wenn dies wie nach bisherigem Recht der Geschäftsführer bewirkt, ist die Gefahr groß, dass Benachteiligungen geschehen. Bei einer so sensiblen Sache wie dem Verlust des Anteils aufgrund Rechtsscheins müssen schon weitere Sicherungen eingezogen werden. Also kommt der Notar als sowieso (nach bisherigem, de lege ferenda nicht unumstrittenen Recht) in den Vorgang eingeschaltete Person ins Spiel. Des Weiteren könnte man daran denken, zur Wahrung des Zurechnungsgedankens eine Art Wartezeit festzulegen: wenn der Liste drei oder fünf Jahre lang nicht widersprochen wurde, gelten die Eintragungen als geeignete Basis für den gutgläubigen Erwerb.
Diese und viele weitere Aspekte hat der Berliner Kreis am 9. Februar erörtert. Berliner Kreis — nie gehört? Kein Wunder, er kam anlässlich dieser Frage zum ersten Mal zusammen. Es handelt sich um ca 20 Personen: Professoren, Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare. Auch Professor Dr. Seibert vom Bundesjustizministerium war mit dabei.
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