Gutgläubiger Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen?

Besteht dafür ein Bedürf­nis? Ja, sagen viele Prak­ti­ker. Denn bei Unter­neh­mens­käu­fen ist eine sehr auf­wän­dige recht­li­che Prü­fung (legal due dili­gence) vor­zu­neh­men, alle vor­ge­leg­ten Doku­mente über Anteils­ab­tre­tun­gen wer­den genau gesich­tet. Und doch muss der Bera­ter am Ende dem Auf­trag­ge­ber stets mit­tei­len, ganz sicher könne er nicht sein, dass die Per­son, an die er die Mil­lio­nen bezahlt, auch der wahre Anteils­in­ha­ber ist: eine Zwi­schen­ver­fü­gung kann nie aus­ge­schlos­sen werden. 

Daher ste­hen Über­le­gun­gen im Raum, mit der anste­hen­den GmbH-Reform auch die­ses Pro­blem anzu­ge­hen. Nur wie? Soll man nach dem Vor­bild des Rechts der Namens­ak­tie die Mög­lich­keit schaf­fen, dass der Anteil in einem Wert­pa­pier ver­brieft wird? Oder soll man nach dem Vor­bild des Grund­buchs an ein Regis­ter anknüp­fen? Wenn letz­te­res, wäre das dann die Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter (die Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen wer­den sich ob des Auf­wands bedan­ken!). Also geht nur die Gesell­schafter­liste (§ 40 GmbHG), die bei dem Han­dels­re­gis­ter ledig­lich depo­niert wird (immer­hin: zur Ein­sicht für alle). Doch wie kommt man auf die Liste? Wenn dies wie nach bis­he­ri­gem Recht der Geschäfts­füh­rer bewirkt, ist die Gefahr groß, dass Benach­tei­li­gun­gen gesche­hen. Bei einer so sen­si­blen Sache wie dem Ver­lust des Anteils auf­grund Rechts­scheins müs­sen schon wei­tere Siche­run­gen ein­ge­zo­gen wer­den. Also kommt der Notar als sowieso (nach bis­he­ri­gem, de lege ferenda nicht unum­strit­te­nen Recht) in den Vor­gang ein­ge­schal­tete Per­son ins Spiel. Des Wei­te­ren könnte man daran den­ken, zur Wah­rung des Zurech­nungs­ge­dan­kens eine Art War­te­zeit fest­zu­le­gen: wenn der Liste drei oder fünf Jahre lang nicht wider­spro­chen wurde, gel­ten die Ein­tra­gun­gen als geeig­nete Basis für den gut­gläu­bi­gen Erwerb. 

Diese und viele wei­tere Aspekte hat der Ber­li­ner Kreis am 9. Februar erör­tert. Ber­li­ner Kreis — nie gehört? Kein Wun­der, er kam anläss­lich die­ser Frage zum ers­ten Mal zusam­men. Es han­delt sich um ca 20 Per­so­nen: Pro­fes­so­ren, Rechts­an­wälte, Unter­neh­mens­jus­ti­tiare. Auch Pro­fes­sor Dr. Sei­bert vom Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium war mit dabei. 

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