Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hielt am 16.1. eine öffentliche Anhörung über Gesetzentwürfe des Bundesrates sowie der Fraktionen der SPD und Grünen ab: Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien. Gemeint sind mit „Führungsgremien” die Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften und GmbH (soweit dort wegen der Mitbestimmung obligatorisch) sowie (SPD-Entwurf) die Vorstände börsennotierter bzw. mitbestimmungspflichtiger Aktiengesellschaften.
Meiner Meinung nach ist es verfassungswidrig, wenn den Eigentümern privater Unternehmen ein Geschlechterproporz für die Besetzung des Aufsichtsrates zwingend vorgegeben wird. So sieht es i.E. auch die Stellungnahme Hirte:
„Es ergeben sich vor allem wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken vor dem Hintergrund der nach Art. 14 GG gewährleisteten Eigentumsgarantie. Im Hinblick auf die Aufsichtsräte wird das Eigentum an den entsprechenden Gesellschaften schon durch die Vorschriften der Mitbestimmung (wesentlich) beeinträchtigt. Eine Geschlechterquote würde die Auswahlfreiheit bei der Besetzung der Aufsichtsräte noch weiter beschneiden, was sich im Ergebnis nicht mehr mit Art. 14 GG vereinbaren lässt. …
Größtes Problem ist aber, dass die Quotenvorgaben offensichtlich der Qualität der Überwachung über die betreffende Gesellschaft vorgehen sollen.”
Zu den Stellungnahmen der Sachverständigen s. hier.
Wenn man, wie grosse Teile der Wirtschaft immer nach dem Gesetzgeber ruft, bekommt man ihn auch dort wo man ihn besser nicht haben möchte.