Im Herbst des GmbH-Rechts: lasst hundert Blumen blühen …

Hier eine Zwi­schen­bi­lanz zu den bis­lang vor­ge­schla­ge­nen Brü­der­lein und Schwes­ter­lein” (K.Schmidt) für die GmbH (dazu RefE MoMiG; Notar­ent­wurf):

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