Die EU-Konsultation zum Europäischen Gesellschaftsrecht wurde im Mai abgeschlossen. Vor einigen Tagen ist das „Feedback Statement” der Generaldirektion Binnenmarkt veröffentlich worden. Fast 500 Stellungnahmen sind eingegangen (die meisten aus Spanien, gefolgt von Deutschland, Österreich und Frankreich). Am häufigsten beteiligt haben sich Anwälte/Notare (30%), Universitäten und Wirtschaftsverbände (je 11%).
Die Auswertung der Generaldirektion ergibt, dass am meisten die Verbesserung der „corporate mobility” interessiert, gefolgt vom (abstrakten) Wunsch nach besserem Schutz der Gläubiger und Gesellschafter. Eine Mehrzahl ist dafür, künftig mehr zwischen börsennotierten und anderen Gesellschaften zu unterscheiden. Auch eine Kodifikation des EU-Unternehmensrechts wurde befürwortet, ebenso eine „EU intervention in the area of groups of companies.” Hingegen wird eine Überprüfung der Kapitalrichtlinie überwiegend nicht für notwendig erachtet.
Als Nächstes kündigt die Generaldirektion einen Aktionsplan an, der den Ergebnissen der Konsultation entsprechend einen Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen/Transaktionen haben dürfte. Bis zum Jahresende 2012 soll der Plan fertig sein.
Tokyo,den 3.August 2012
Sehr geehrter Herr Professor Noack,
Ich danke Ihnen fuer Ihre instruktive Informationen.
Die Tendenz des EU- und deutschen Gesellschaftsrechts
ist fuer die Zukunft des japanischen Gesellschaftsrechts sehr
aufschlussreich,
Mit freundlichen Grussen,
Prof.Dr,Shosaku Masai