Lückenschließender (?) HGB-Kommentar aus dem Nomos-Verlag

Auf einen neuen Kom­men­tar zum HGB sei hin­ge­wie­sen, des­sen Her­aus­ge­ber (Heidel/​Schall) zum Auf­takt sagen: Die­ser Hand­kom­men­tar soll eine von uns emp­fun­dene Lücke im gewiss reich­hal­ti­gen Lite­ra­tur­ange­bot zum HGB schlie­ßen” (Vor­wort). Frei­lich gibt es bereits 10 Kom­men­tare zum HGB, jetzt liegt also der 11. auf dem Tisch. Kann da wirk­lich etwas Neues kom­men? Und waren die ins­ge­samt 45 Autoren so zu steu­ern, dass diese Aus­sage des Vor­worts zutrifft: Zum Kon­zept unse­res Kom­men­tars gehört, dass er aus einem Guss ist”. Die Her­aus­ge­ber for­mu­lie­ren abschlie­ßend durch­aus selbst­be­wusst: Wir den­ken, dass unser Kom­men­tar unse­ren Ansprü­chen gerecht wird” (Her­vorh. v. mir). 

Die ers­ten Ein­drü­cke sind posi­tiv. Das Inter­na­tio­nale Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht wird von Schall kon­zis dar­ge­stellt und wei­ter­füh­rend ent­wi­ckelt (modi­fi­zierte Sitz­theo­rie), Anh. Int. Pers­GesR Rn. 78 ff. Das­selbe gilt für das Kon­zern­recht der Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (Schall/​Knott). Hei­dels pro­funde Erläu­te­run­gen des § 105 HGB sind mit kautel­ar­ju­ris­ti­schen Vor­schlä­gen ange­rei­chert (z.B. zum Nieß­brauch, § 105 Rn. 85 ff), was den prak­ti­schen Nut­zen gewiss stei­gert (und wor­auf – aus einem Guss” – die Kom­men­tie­rung von Psarou­da­kis § 109 Rn. 15 f zum Nieß­brauch am Gesell­schafts­an­teil hätte Bezug neh­men kön­nen). Ein­ge­hend und kri­tisch setzt sich Schall mit der hM zur Ein­la­ge­pflicht und Außen­haf­tung des Kom­man­di­tis­ten aus­ein­an­der, die er als auf iden­ti­schem Schuld­grund fußend sieht, was u.a. Fol­gen für Regress, befrei­ende Leis­tung und Insol­venz hat (§ 171 Rn. 11 ff, 107 ff, 119 ff). Die anschlie­ßende Erläu­te­rung der Unter­schiede der Haf­tung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ter und Kom­man­di­tist ist erhel­lend (§ 171 Rn. 17 – 20, lei­der mit unzu­tref­fen­der Überschrift). 

Der neue Hand­kom­men­tar” (2 745 Sei­ten in klei­ner Schrift und dün­nem Papier) ist – soweit kur­so­risch durch­ge­se­hen — um Ori­gi­na­li­tät und eigen­stän­di­gen Auf­tritt bemüht. Daher: Glückauf!

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