Vor 11 Jahren haben Baums und Randow gefordert (Arbeitspapier Nr. 1/95), den Markt für professionelle Stimmrechtsvertretung der Aktionäre wie folgt zu regulieren: „Die Mindestvoraussetzungen eines solchen Marktes sind die Zulassung nur professioneller Anbieter, eine Vergütung der Stimmrechtsvertreter durch die betroffenen Gesellschaften selbst, die Auswahl der Stimmrechtsvertreter durch die Hauptversammlung und endlich die Beschränkung weisungsfreier Stimmrechtsvertretung auf solche Vertreter, die keinerlei weitere Geschäftsbeziehungen mit dem kontrollierten Unternehmen unterhalten.” Insbesondere die Vergütung der Stimmrechtsvertreter durch die Gesellschaft stieß damals auf Ablehnung.
Wenn neueste Indikatoren zutreffen, könnte sich der beschworene Markt für Stimmrechtsvertretung ganz ohne diesen regulatorischen Aufwand bilden. Die FAZ v. 11.5.2006, S. 25 berichtet, dass die HV-Präsenzen wieder leicht zunehmen.
„Im In- und Ausland gehen immer mehr institutionelle Anleger wie Pensions‑, Investment- und Hedge-Fonds dazu über, die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte an Spezialdienstleister wie die International Shareholder Services auszulagern. ISS halte sich bei Abstimmungen strikt und nachvollziehbar daran, die Interessen institutioneller Investoren zu vertreten … Diese gebührenpflichtige Dienstleistung finde deshalb zusehends Zuspruch.” Die überraschende Abstimmungsniederlage des Vorstands bei der Münchener Hypo Real Estate Holding AG (Beschluss über Schaffung eines genehmigten Kapitals: Aktienvergütungsprogramm) wird (auch)auf das Beschlussverhalten von ISS zurückgeführt.
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