Heute wird das MoMiG im Bundesrat behandelt – oder besser: nicht eigens behandelt, denn einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 77 Abs. 2 GG wird es nicht geben. Damit ist das Gesetz „zustande” (Art. 78 GG) gekommen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatte (Art. 82 GG) kann es in Kraft treten. Gem. Art. 25 MoMiG wird das der erste Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats sein (also wahrscheinlich der 1.11.2008).
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