Für den Fachmann immer lesenswert sind die (hier schon mehrfach erwähnten) Gutachten des Deutschen Notarinstituts, die im DNotI-Report veröffentlicht werden. In den letzten drei Ausgaben ging es um
- Ausscheiden des einzigen Komplementärs einer zweigliedrigen KG; Fortsetzung mit einem neuen Komplementär; Insolvenzverfahren über vollbeendete KG; Haftung des Kommanditisten (6/2010)
- Einreichung einer Gesellschafterliste durch den Notar; Prüfungspflicht des Notars; fehlerhafte vorangehende Gesellschafterliste; Grundsatz der Voreintragung; eingeschränkte Notarbescheinigung (7/2010)
- Inhalt des Hauptversammlungsprotokolls bei Feststellung des Vorsitzenden nach § 130 Abs. 2 S. 3 AktG (8/2010)
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