Der bisher nur in Insiderkreisen seit Herbst 2005 zirkulierende „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GVGG-Entwurf)” steht in einer geläuterten Fassung seit kurzem beim NRW-Justizministeriums online. Das gerichtliche Verfahren zur Eintragung einer GmbH im Handelsregister soll verkürzt werden. Man will dem Vordringen ausländischer Gesellschaftsformen „eigene attraktive Gesellschaftsform entgegen zu stellen, die sich hinsichtlich der Ausgestaltung des Innenverhältnisses wie auch der Rechtsbeziehungen nach außen, namentlich auch des Gläubigerschutzes, in das deutsche Gesamt-Rechtssystem einfügt und damit für ihre Gesellschafter und Geschäftsführer, aber auch für die Geschäftspartner, leicht verständlich und handhabbar ist.”
Wesentliche Regeln für eine Basis-GmbH:
- Mustersatzung (auf Grund Rechtsverordnung des BMJ).
- Gründung nur durch (höchstens 5) natürliche Personen.
- Stammkapital: 2 500 Euro in Geld; Sacheinlagen sind unzulässig.
- Wenn durch Kapitalerhöhung der Betrag von 25 000 Euro erreicht wird, gilt das allgemeine GmbH-Recht.
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