Der Koalitionsvertrag, eine interessante Lektüre. Hier zunächst einmal die Exzerpte aus der Sicht des Unternehmensrechts (die Reihenfolge des Vertrags ist beibehalten; eigene Überschriften sind eingefügt):
1. Mittelstand — Finanzierung — Unternehmensgründung
„Wir werden das Angebot an Beteiligungskapital und eigenkapitalnahem mezzaninen Kapital für den breiten Mittelstand weiter ausbauen.” (Rn. 733f). „Die Rahmenbedingungen für die private Beteiligungs- und Risikokapitalfinanzierung werden nochmals verbessert.” (Rn. 737 ff). „Unternehmensgründer wollen wir ermutigen, gesetzliche Hemmnisse für Neugründungen sollen beseitigt werden. Das gilt sowohl für innovative als auch für konventionelle Unternehmensgründungen.” (Rn. 771 ff).
2. Europäisches Gesellschaftsrecht
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass das europäische Gesellschaftsrecht durch eine zügige Verabschiedung der Richtlinie über die grenzüberschreitenden Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften weiterentwickelt wird. Dabei sind die …
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