Der ZGR/Hirte-Fall vor dem II. Zivilsenat des BGH — doch mit welchen Richtern?
Hier eine Hintergrundschilderung aus Sicht des Klägers (ab Mitte des Interviews)…
Weiterlesenvon Prof. Dr. Ulrich Noack
Der ZGR/Hirte-Fall vor dem II. Zivilsenat des BGH — doch mit welchen Richtern?
Hier eine Hintergrundschilderung aus Sicht des Klägers (ab Mitte des Interviews)…
WeiterlesenHier eine Bibliographie zu diesem Satz des COVID19-Maßnahmengesetzes: „Abweichend von § 48 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung können Beschlüsse der Gesellschafter in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden.” (Art. 2 § 2): (zur virtuellen HV s. hier) — gilt bis zum 31.8.2022!
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform. Wirklich nicht neu, doch durch neueste Zahlen eindrucksvoll bekräftigt. 1 376 420 Exemplare sind per 1.1.2021 in deutschen Handelsregistern vermerkt. Dazu kommen noch 163 507 in der Light-Version der UG (haftungsbeschränkt). Über 1,5 Mio. GmbH (und UG h.) also. — Ganz anders die „Königin der Rechtsformen”. Die Zahl der Aktiengesellschaften geht zurück, zus. mit der KGaA sind es nur 14 261 Einheiten. Die SE nimmt hingegen zu: 718 an der Zahl. Insgesamt also knapp 15 000 AG (KGaA, SE).
Bei den Personenhandelsgesellschaften sieht es so aus: 22 854 OHG und 284 405 KG.
Die Zahlen sind dem Beitrag von Prof. em. Dr. …
WeiterlesenEine wirklich große Festschrift mit aparter Verlagsannonce: „Von Hochkarätern für die Grande Dame des Gesellschaftsrechts”. Als Sommer-Strand-Lektüre nicht geeignet, im Profi-Arbeitsumfeld hingegen unverzichtbar. So bin ich etwa dabei, für die 23. Auflage des Baumbach/Hueck GmbHG die Beiträge von Altmeppen („Öffnungsklauseln und Kernbereichslehre”), Casper („Die Figur der Satzungsdurchbrechung”) und Pentz („Schriftliche Beschlussfassung bei der GmbH in Corona-Zeiten”), Schödel („Gesamtvermögensgeschäft und ungeschriebene Zuständigkeiten der Gesellafterversammlung”) sowie Schneider sen. u. jun. („Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH”) einzuarbeiten. Jeder im Gesellschaftsrecht Tätige wird für seinen Bereich etwas entdecken, vielleicht zu Regressfragen bei der Vorstandshaftung je die Beiträge von Guntermann/Noack und Spindler. Hoffentlich ist auch noch Zeit für die Lektüre von Seiberts Beitrag über „…
WeiterlesenProf. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter ist am 22.6.2021 verstorben.
Aus der Gratulation seiner akademischen Schüler zum 90. Geburtstag am 11.12.2020 (Drygala/Grunewald/Hommelhoff/Krieger/Schneider, NZG 2020, 1419):
„Nach der (kaum glaubhaften) Ankündigung zur Vollendung des achten Lebensjahrzehnts, er wolle sich nun vom Unternehmensrecht und seiner Fortentwicklung zurückziehen, blieb Marcus Lutter zur großen Freude seiner Freunde und Weggefährten in Wissenschaft und Praxis erwartungsgemäß unverändert aktiv. Zwar hat er sich aus den Kommentierungen, die im Titel seinen Namen tragen, mittlerweile verabschiedet und auch mit sonstigen Beiträgen ist er deutlich weniger häufig als früher hervorgetreten. Aber dennoch beteiligt er sich namentlich auf jenen Feldern, deren Pflege ihm schon seit Jahrzehnten besonders am Herzen …
WeiterlesenAuf ein sehr interessantes ZGR-Sonderheft (erscheint 19.7.), dessen Gegenstand etwas „aus der Reihe fällt”, sei aufmerksam gemacht:
„Große Gesellschaftsverträge und Satzungen gehören zu den Schlüsseltexten des Gesellschaftsrechts. Dieser Band versammelt ausgewählte Statuten, erläutert sie in begleitenden Essays und wirft einen Blick auf die hinter ihnen stehenden Unternehmen und Organisationen. Zeitlich reicht der Bogen von der altrömischen societas über die Florentiner Medici, die Augsburger Fugger und die niederländisch-ostindische Compagnie bis hin zur Gründung von Google. Sachlich wird fast das gesamte Spektrum von Zweckzusammenschlüssen abgedeckt, von den Industrieschwergewichten Siemens, Allianz und Deutsche Telekom über den Massenverein ADAC und die HSV Fußball AG bis hin zur Bucerius Law School. Ein Stück deutscher Wirtschaftsgeschichte erzählen die Statuten der …
WeiterlesenHier die Fassung des Rechtsausschusses (neu: Inkrafttreten 1.1.2024) https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930942.pdf
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