Der Deutsche Bundestag hat am 5.5.2021 als Gesetz beschlossen: „Inländische börsennotierte Gesellschaften haben gemäß § 67d des Aktiengesetzes Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbeschlusses zu verlangen und die ihnen übermittelten Informationen elektronisch nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung unverzüglich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.“ (§ 45b IX EStG)
Man mag das doppelte „elektronisch” kritisieren — doch weit mehr die Instrumentalisierung der aus ganz anderen Gründen eingeführten Aktionärsidentifikation für Fiskalzwecke. Dazu schon –> hier…
VGR: Reform der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften
Die Gesellschaftsrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V. ‒ präsentiert ausführlich Vorschläge, wie das Recht der Hauptversammlung künftig aussehen könnte.
Ich finde sie gut.
…
WeiterlesenNotiert: MoPeG im BT-Rechtsausschuss
Es geht in die heiße Phase der Beratung des „Gesetzes zur Modernisierung des
Personengesellschaftsrechts” (MoPeG). Am 21.4.2021 findet eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages statt. …
W3-Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht in Düsseldorf
Virtuelle Mitgliederversammlung beim Verein
Während die virtuelle Hauptversammlung der großen Aktiengesellschaft im Mittelpunkt steht, ist über virtuelle Mitgliederversammlungen (MV) beim Verein wenig bekannt. Zu erwarten steht, dass virtuelle Mitgliederversammlungen zunehmen, da die Präsenzbeschränkungen andauern und etliche MVs aus dem Jahr 2020 nachgeholt bzw. mit den MVs 2021 zusammengelegt werden. Am 26.2.2021 hat der 1. FC Kaiserslautern ein solche abgehalten mit über 2 000 digitalen Teilnehmern; Dauer fast sieben Stunden, Ende nach Mitternacht mit Wahlen zum Aufsichtsrat. Auf Ultra-Spruchbändern bei Heimspielen des VfB Stuttgart war hingegen zu lesen: „Keine virtuelle Mitgliederversammlung!“
Seit März 2021 (BGBl. 2020, 3332) gilt bis zum Jahresende: Der Vorstand kann vorsehen, dass die Mitglieder des Vereins nur im Wege der …
WeiterlesenSiemens: 58%-Mehrheit für Fragerecht i n der virtuellen HV
Eine Notiz wert, was am 3. Februar auf der virtuellen HV (vHV) der Siemens AG mit einfacher Mehrheit votiert, aber wegen des Nichterreichens der qualifizierten Mehrheit letztlich abgelehnt wurde. Der Verein der Belegschaftsaktionäre hat eine Satzungsänderung beantragt, dass Aktionäre während der vHV Fragen stellen können. Nach der COVID19-Gesetzeslage kann der Vorstand das Fragerecht auf einen Tag vor der vHV beschränken.
Der Antrag fand eine Zustimmung von 57,83 %. Und das waren natürlich nicht nur die Stimmen des Aktionärsvereins, sondern es haben auch viele andere Aktionäre dafür gestimmt. Wie man hört, etliche institutionelle Anleger auf Anraten der professionellen Stimmrechtsberater. Die Satzungsänderung kam zwar nicht zustande, aber das Signal ist deutlich, das dieser Vorgang sendet.…
WeiterlesenVom „kann” zum „muss” — Aktionärsidentifikation für Steuerzwecke?!
„Inländische börsennotierte Gesellschaften haben gemäß § 67d des Aktiengesetzes Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbeschlusses zu verlangen und die ihnen übermittelten Informationen elektronisch nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung unverzüglich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.“ So sieht es § 45b Abs. 9 Einkommensteuergesetz-Entwurf vor (verpackt in Art. 1 Nr. 6 eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, kurz: AbzStEntModG).
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (2017) gibt vor (Art. 3a I 1): „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren.“ Dem folgend heißt es in § 67d Abs. 1 S. 1 AktG: …
Weiterlesen