Heute wird auf der Tagung der deutschen Zivilrechtslehrervereinigung über das ambitionierte Projekt eines Europäischen Vertragsrechts vorgetragen und diskutiert (Tagungsprogramm). Doch erreicht dieses Vorhaben überhaupt die Rechtswirklichkeit der Unternehmen? Die Beobachtung von Merkt in der neuen Ausgabe der ZHR (Nr. 4, 2007, S. 490 ff) geht dahin, dass Verträge zwischen Unternehmen zunehmend der angloamerikanischen Rechtspraxis folgen. Von Konkurrenz zwischen Europäischem Vertragsrecht und angloamerikanischer Vertragspraxis könne kaum die Rede sein (da unterschiedliche Adressaten) und auch eine Konvergenz lasse sich nicht feststellen. So bleibe die Koexistenz, wobei das internationale Unternehmensrecht von „privatisierter” angloamerikanischer Vertragspraxis geprägt werde, während bei den „kleindimensionalen Austauschverträgen” das auf Verbraucherschutz hin orientierte Europäische Vertragsrecht seinen Platz habe. „Aus Sicht der Praxis der Verträge zwischen Unternehmen wird man daher die Frage nach der Notwendigkeit … eines Europäischen Vertragsrechts relativ gelassen dahin beantworten, dass ein solches Europäisches Vertragsrecht … wohl nicht schadet, aber auch nicht viel nützt.”
Schreiben Sie einen Kommentar