Das BMJV hat am 18.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der der Richtlinie (EU) 2019/1151 veröffentlicht. Es geht um
- Regelungen zur Offenlegung von Registerinformationen und zu den Gebühren
- Verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch über Zweigniederlassungen
- Grenzüberschreitender Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer
Allerdings findet sich der Hinweis: „Der Referentenentwurf ist innerhalb der Bunderegierung noch nicht abschließend abgestimmt.”
Schreiben Sie einen Kommentar