RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vorgelegt

Das BMJV hat am 18.12.2020 den Entwurf eines Geset­zes zur Umset­zung der der Richt­li­nie (EU) 2019/1151 ver­öf­fent­licht. Es geht um 

  • Rege­lun­gen zur Offen­le­gung von Regis­ter­in­for­ma­tio­nen und zu den Gebühren
  • Ver­bes­ser­ter grenz­über­schrei­ten­der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Zweigniederlassungen
  • Grenz­über­schrei­ten­der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über dis­qua­li­fi­zierte Geschäfts­führer

Aller­dings fin­det sich der Hin­weis: Der Refe­ren­ten­ent­wurf ist inner­halb der Bund­e­re­gie­rung noch nicht abschlie­ßend abgestimmt.”

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