Unter dem Motto „Zeit für Gründer” macht das BMJ in einer Pressemitteilung Appetit auf die angekündigte GmbHG-Reform. Beschrieben wird eine erleichterte Gründung „nach MoMiG und EHUG”. Ein weiterer Schwerpunkt ist die „Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform”. Künftig soll es möglich sein, dass eine GmbH in Deutschland registriert ist, aber ausschließlich im Ausland tätig ist (Konzerntöchter!). Das komplexe Eigenkapitalersatzrecht werde „dereguliert”.
Text und die Begründung des Referentenentwurfs liegen noch nicht vor, zurzeit findet eine Abstimmung mit den „Bundesressorts” statt. Erste Kritiker gibt es freilich schon. Die bayerische Justizministerin Merk (CSU) bewertete die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur GmbH-Reform als enttäuschend, insbesondere den Kompromiss in der Stammkapitalfrage. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Gehb wiederholte seinen Vorschlag, eine neue Rechtsform als die deutsche Antwort auf die Herausforderung durch die britische Limited zu schaffen. Also doch „Brüderchen und Schwesterchen für die GmbH?” (abl. K.Schmidt DB 2006, 1096 ff).
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