Über die universitären Schwerpunktbereiche (deren Ergebnisse zu einem Drittel für die Erste juristische Prüfung zählen) wird verschiedentlich diskutiert. Da mag es hilfreich sein, die Anforderungen zu kennen. Ein Beispiel dafür ist die Klausuraufgabe, die gestern an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf im Schwerpunktbereich „Unternehmen und Märkte” zur Bearbeitung in fünf Stunden gestellt wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Noack,
Sie haben recht, die Klausur ist als schwer einzuordnen. Sie verschweigen allerdings zwei Punkte:
1. Zum Schwerpunktbereich in Düsseldorf gehört auch eine Hausarbeit. Meines Wissens ist hier — wie in den entsprechenden Schwerpunktbereichsleistungen anderer Universitäten — die Noteninflation mit Händen zu greifen. Daraus resultiert auch völlig zu Recht der schlechte Ruf der Schwerpunktbereiche.
2. Es ist keineswegs klar, ob der Schwierigkeitsgrad der verlinkten Klausur repräsentativ ist.
In der Tat, ich würde diese Klausur auch durchaus als ziemlich anspruchsvoll bezeichnen.
Aber es ist doch wie in der Schule: der eine Lehrer stellt die schwere Klausur, der andere ist auf Kuschelkurs.
Am Ende hat derjenige, der den „strengen Lehrer” hatte, Pech: auf dem Abiturzeugnis steht eine nackte Zahl!
Ich bin gespannt, ob die Studenten, die diese Klausur geschrieben haben, wenigstens in der Benotung sich zu den glücklicheren zählen dürfen…