Schwerpunktbereich Unternehmen und Märkte“

Über die uni­ver­si­tä­ren Schwer­punkt­be­rei­che (deren Ergeb­nisse zu einem Drit­tel für die Erste juris­ti­sche Prü­fung zäh­len) wird ver­schie­dent­lich dis­ku­tiert. Da mag es hilf­reich sein, die Anfor­de­run­gen zu ken­nen. Ein Bei­spiel dafür ist die Klau­sur­auf­gabe, die ges­tern an der Juris­ti­schen Fakul­tät in Düs­sel­dorf im Schwer­punkt­be­reich Unter­neh­men und Märkte” zur Bear­bei­tung in fünf Stun­den gestellt wurde.

2 Kommentare

  1. Sehr geehr­ter Herr Prof. Noack,

    Sie haben recht, die Klau­sur ist als schwer ein­zu­ord­nen. Sie ver­schwei­gen aller­dings zwei Punkte:

    1. Zum Schwer­punkt­be­reich in Düs­sel­dorf gehört auch eine Haus­ar­beit. Mei­nes Wis­sens ist hier — wie in den ent­spre­chen­den Schwer­punkt­be­reichs­leis­tun­gen ande­rer Uni­ver­si­tä­ten — die Noten­in­fla­tion mit Hän­den zu grei­fen. Dar­aus resul­tiert auch völ­lig zu Recht der schlechte Ruf der Schwerpunktbereiche.

    2. Es ist kei­nes­wegs klar, ob der Schwie­rig­keits­grad der ver­link­ten Klau­sur reprä­sen­ta­tiv ist.

  2. In der Tat, ich würde diese Klau­sur auch durch­aus als ziem­lich anspruchs­voll bezeichnen.
    Aber es ist doch wie in der Schule: der eine Leh­rer stellt die schwere Klau­sur, der andere ist auf Kuschelkurs.
    Am Ende hat der­je­nige, der den stren­gen Leh­rer” hatte, Pech: auf dem Abitur­zeug­nis steht eine nackte Zahl!

    Ich bin gespannt, ob die Stu­den­ten, die diese Klau­sur geschrie­ben haben, wenigs­tens in der Beno­tung sich zu den glück­li­che­ren zäh­len dürfen…

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