Heute wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Dazu hier. Es tritt am 20.1.2007 in Kraft; die Erleichterung in § 30 WpÜG tritt schon morgen in Kraft.
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